Stan­dards für die Teil­nah­me an ei­ner Pres­se­rei­se im Rei­se­land Nieder­sachsen


 

Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) hält sich bei der Organisation und Durchführung der Pressereisen an die Richtlinien der Vereinigung der Deutschen Reisejournalisten. Die hiernach aufgeführten Standards sollen bereits im Vorfeld der Reise Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten schaffen.

1.
Die Haftung der TMN für Schadenersatzansprüche, ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TMN beruhen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht zu einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit führen ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

2.
Vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung herrühren, sind bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Reiseende bei der TMN anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer nur noch Ansprüche erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

3.
Die TMN verpflichtet sich in Rücksprache mit dem Reiseteilnehmer das endgültige Programm frühzeitig an den Reiseteilnehmer zu senden. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund von äußeren Umständen auch zu kurzfristigen Änderungen im Programm kommen kann.

4.
Die TMN übernimmt keine Kosten für die An- und Abreise. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, die An- und Abreise selbst zu organisieren. Des Weiteren übernimmt die TMN vor Ort keine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxifahrten, die außerhalb des vereinbarten Programmes entstehen.

5.
Die TMN übernimmt keine zusätzlichen Leistungen, die nicht Bestandteil des offiziellen Reiseprogramms der TMN sind. Zusätzlich übernimmt die TMN keine Leistungen für Zimmer- und Wäscheservice, kostenpflichtiges Internet, Telefon, Produkte aus der Minibar sowie Trinkgelder.

6.
Die TMN bittet darum in den Veröffentlichungen die Angaben der TMN mit aufzu-nehmen: Weitere Informationen zum Reiseland Niedersachsen erhalten Sie unter: www.reiseland-niedersachsen.de und der Service-Nummer 0511 – 270 488 0 (kostenfrei).

7. 
Nach der Veröffentlichung verpflichtet sich der Reiseteilnehmer um die Zusendung eines Belegexemplares, gerne auch als PDF.

Stand: Februar 2019