Auf Anweisung der Bundesregierung sowie der Länder vom 15. April 2020 mit der die Kontaktbeschränkungen als Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus bis 3. Mai 2020 verlängert wurden, bleibt das Heide Park Resort weiterhin geschlossen. Wann das Heide Park Resort seine Tore wieder öffnen wird, entscheidet sich nach Anordnung der Behörden.
Die Bundesregierung hat am 15. April ebenfalls verkündet, dass Großveranstaltungen aufgrund der Infektionsdynamik bis zum 31. August 2020 untersagt bleiben. Ausdrücklich genannt wurden u.a. Fußballspiele, größere Konzerte und Volksfeste, nicht aber Freizeitparks.
Wir sehen uns nicht als Großveranstaltung und sind aktuell in der Klärung, was dies für eine, hoffentlich baldige, Öffnung des Heide Park Resorts bedeutet. Sobald hierzu eine Entscheidung vorliegt, werden wir dies kommunizieren.
Gemeinsam mit dem VDFU (Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V.) vertreten wir zudem die Ansicht, dass der Besuch von Freizeitparks ein deutlich geringeres Infektionsrisiko birgt, als es innerhalb von Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder anderen öffentlichen Anlagen oder bei Großveranstaltungen besteht, wo Menschen auf engstem Raum zusammenstehen oder sitzen.
Im Wesentlichen sehen wir das wie folgt begründet:
- Das Heide Park Resort ist eine weitläufige Outdoor-Einrichtung, die eine bestmögliche Belüftung/Luftzirkulation aufweist
- Im Gegensatz zu Großveranstaltungen drängen sich nicht alle Besucher an einem Ort, sondern verteilen sich weitläufig auf das gesamte Gelände
- Besucher von Freizeitparks interagieren nicht untereinander, sondern lediglich innerhalb ihrer sozialen Gruppe/Familie
- Die Anreise zu Freizeitparks erfolgt aufgrund ihrer zumeist ländlichen Lage in der Region mit dem PKW – dem Verkehrsmittel mit der geringsten Infektionsgefahr
Zudem ist es uns möglich eigenverantwortlich Schutzmaßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, die es uns erlauben Besuchern bei minimalem Risiko Freizeiterlebnisse in kontrolliertem Umfeld zu ermöglichen.
- Einlasskontrollen ermöglichen Eingangsscreenings und eine erforderliche Limitierung der gleichzeitig anwesenden Besucher
- Abstandsregeln, zusätzliche Hygienemaßnahmen oder auch Mundschutzangebot können leicht durchgesetzt werden
- Hygienestandards von Gastronomie und Sanitäranlagen sind höher als im öffentlichen Raum und können bedarfsgerecht angepasst werden
Weitere Informationen unter:
https://www.heide-park.de/planen/infos/informationen-coronavirus/